{"id":8807,"date":"2019-03-19T13:33:32","date_gmt":"2019-03-19T12:33:32","guid":{"rendered":"https:\/\/staging.trustpromotion.info\/?p=8807"},"modified":"2022-02-28T10:34:35","modified_gmt":"2022-02-28T09:34:35","slug":"rechtssichere-anstellung-arbeitnehmeruberlassung","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/trustpromotion.de\/pl\/zgodne-z-prawem-zatrudnianie-pracownikow-tymczasowych\/","title":{"rendered":"Legalne i bezpieczne zatrudnienie - praca tymczasowa"},"content":{"rendered":"<p>Hosts und Hostessen \u00fcber Gewerbeschein abrechnen? Geht das?<br \/>\nF\u00fcr viele Unternehmen gibt es noch immer Unklarheiten wie Promotionpersonal, Hosts &amp; Hostessen oder externes Messepersonal abzurechnen sind.<br \/>\nAus diesem Grund haben wir in diesem Beitrag alle wesentlichen rechtlichen Aspekte f\u00fcr Sie aufbereitet.<\/p>\n<h2>Licencja handlowa lub umowa o prac\u0119<\/h2>\n<p>Das wichtigste Vorab: Die Abrechnung von Messe- und Eventpersonal \u00fcber einen Gewerbeschein ist (und war) im Rahmen der sogenannten \u201eScheinselbstst\u00e4ndigkeit\u201c gesetzlich verboten.<br \/>\nSelbstst\u00e4ndig im Sinne des Gesetzes ist, wer \u201eim wesentlichen frei seine T\u00e4tigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann\u201c. Schon an dieser ersten und elementarsten Abgrenzung von Arbeitnehmer und Selbstst\u00e4ndigem ist erkennbar, dass Promoterinnen und Hostessen nicht selbstst\u00e4ndig sein k\u00f6nnen, da ihnen Arbeitszeit, -Ort und T\u00e4tigkeit in engen Rahmen vorgeschrieben werden.<br \/>\nEine Besch\u00e4ftigung im Rahmen einer \u201eScheinselbstst\u00e4ndigkeit\u201c wird vom Zoll als Hinterziehung von Sozialabgaben bewertet und ist mit drakonischen Bu\u00dfgeldern bis hin zur Haftstrafe bew\u00e4hrt.<br \/>\nDas ist nicht neu. Es wird nur neuerdings sehr stark kontrolliert\u2026<\/p>\n<p>Rechtm\u00e4\u00dfig ist folglich nur eine sozialversicherungspflichtige Anstellung von Messepersonal als Arbeitnehmer!<\/p>\n<h2>Czy musz\u0119 sam zatrudnia\u0107 hostessy?<\/h2>\n<p>Da es unrealistisch und lebensfremd ist, dass jeder werbende oder messetreibende Unternehmer eigene Hostessen als Arbeitnehmer besch\u00e4ftigt gibt es zwei M\u00f6glichkeiten \u201efremde Arbeitnehmer\u201c f\u00fcr sich arbeiten zu lassen.<br \/>\nDen Arbeitnehmer\u00fcberlassungsvertrag (A\u00dcV) (optimal) und den Auftrag (Notl\u00f6sung)<\/p>\n<h2>Wissenswertes rund um die perfekte L\u00f6sung: Arbeitnehmer\u00fcberlassung<\/h2>\n<p>Bei der Arbeitnehmer\u00fcberlassung wird der Arbeitnehmer eines Unternehmens an ein anderes Unternehmen verborgt.<br \/>\nDaf\u00fcr ben\u00f6tigt das Unternehmen, das den Arbeitgeber abgibt\/verleiht (der Verleiher) eine beh\u00f6rdliche Erlaubnis &#8211; die wir selbstverst\u00e4ndlich haben. F\u00fcr den Unternehmer, der sich den Arbeitnehmer ausleiht (der Entleiher) bestehen keine besonderen Voraussetzungen.<br \/>\nDamit die Verleih (\u00dcberlassung) rechtm\u00e4\u00dfig ist m\u00fcssen Verleiher und Entleiher vorab einen schriftlichen Vertrag schlie\u00dfen.<\/p>\n<h2>Vorteile f\u00fcr Unternehmer<\/h2>\n<p>Wenn Sie Arbeitnehmer im Rahmen eines A\u00dcV entleihen geht das fachliche Weisungsrecht auf Sie \u00fcber. Das bedeutet sie k\u00f6nnen dem Mitarbeiter, wie einem eigenen Mitarbeiter, Arbeitsanweisungen erteilen.<br \/>\nAnsonsten bleibt der bei Ihnen eingesetzte Arbeitnehmer beim Verleiher angestellt . S\u00e4mtliche Melde- und (Sozial- und Steuer-)Abgabepflichten bleiben also beim Verleiher.<\/p>\n<p>Im Jahr 2009 hat der Gesetzgeber au\u00dferdem die Schwarzarbeitsproblematik aufgegriffen und eine regulierende Sofortmeldepflicht eingef\u00fchrt. Bestimmte Branchen und Gewerbe sind demnach verpflichtet bereits vor Beginn der Arbeitst\u00e4tigkeit eines Angestellten, sp\u00e4testens jedoch am ersten Tag seiner Anstellung eine Anmeldung zur Sozialversicherung vorzuweisen.<br \/>\nDazu geh\u00f6rten auch Arbeitgeber von Host<em>jedzenie i promotor<\/em>wewn\u0105trz<br \/>\nDiese Aufgabe \u00fcbernehmen wir ebenfalls gern f\u00fcr Sie.<\/p>\n<p>Eine rechtssichere Anstellung von Leiharbeitern bei seri\u00f6sen Firmen mit einer Genehmigung zur \u00dcberlassung ihrer Arbeitskr\u00e4fte bietet also zahlreiche Vorteile:<\/p>\n<ul>\n<li>Keine Gefahr von Bu\u00dfgeldern<\/li>\n<li>Brak obowi\u0105zku zg\u0142aszania<\/li>\n<li>Brak sk\u0142adek na ubezpieczenie spo\u0142eczne<\/li>\n<li>Kr\u00f3tkoterminowe i oparte na potrzebach planowanie personelu<\/li>\n<li>Nie jest zwi\u0105zany przez KSchG<\/li>\n<li>Obliczalne koszty personelu<\/li>\n<li>Besch\u00e4ftigung branchenfremden Personals (Promoter<em>wn\u0119trze i host<\/em>je\u015b\u0107)<\/li>\n<li>i wiele wi\u0119cej.<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Wissenswertes rund um die Notl\u00f6sung: Auftrag<\/h2>\n<p>Gerade in gro\u00dfen Unternehmen k\u00f6nnen die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats oder etwaige Tarifvertr\u00e4ge den Einsatz von Leiharbeitern erschweren oder unm\u00f6glich machen. In diesem Fall ist es keinesfalls n\u00f6tig Gewerbetreibende zu besch\u00e4ftigen und sich strafbar zu machen. Also Notl\u00f6sung kann hier ein Auftrag erteilt werden.<\/p>\n<p>Beim Auftrag schlie\u00dfen der Endkunde (Auftraggeber), der den Mitarbeiter einsetzt und die Agentur (Auftragnehmer), die den Mitarbeiter anstellt, einen Werkvertrag. Dieser Werkvertrag bedarf keiner besonderen Form. Bei uns ist es das von Ihnen unterzeichnete Angebot, das wir Ihnen auf Ihre Anfrage schicken. Darin sind alle Eckpunkte der T\u00e4tigkeit geregelt. Durch ihre Unterschrift stimmen Sie den Einzelheiten und Bedingungen des Auftrags zu. Alles, was nicht explizit geregelt ist unterliegt dann prim\u00e4r dem Weisungsrecht des Auftragnehmers.<\/p>\n<p>Der eingesetzte Mitarbeiter steht in einem ausschlie\u00dflichen Arbeitsverh\u00e4ltnis (Dienstvertrag) zum Auftragnehmer und arbeitet im Namen und Machtbereich desselben f\u00fcr Sie.<\/p>\n<p>Das bedeutet, dass Sie kein fachliches Weisungsrecht f\u00fcr den Mitarbeiter haben. Alle (noch so verschwindend kleinen) Arbeitsanweisungen m\u00fcssen bei der Agentur beauftragt und von ebendieser an den Mitarbeiter angewiesen werden.<br \/>\nDiese L\u00f6sung ist so umst\u00e4ndlich, wie es klingt. Die Umsetzung von Anweisungen wird durch den langen Kommunikationsweg sehr tr\u00e4ge. Der lange Kommunikationsweg l\u00e4sst sich zwar verk\u00fcrzen, indem ein Projektleiter der Agentur vor Ort ist, der die W\u00fcnsche des Auftraggebers entgegennimmt und in eigener Regie an das Personal umsetzt. Allerdings entstehen dann nat\u00fcrlich zus\u00e4tzliche Kosten f\u00fcr den zwischengeschalteten Projektleiter (sogenanntes \u201eBr\u00fcckenkopfmodell\u201c). Zur klaren Abgrenzung empfiehlt es sich zus\u00e4tzlich den Projektleiter nicht in den Arbeitsablauf des Personals zu integrieren.<br \/>\nAuch diesem Projektleiter gegen\u00fcber sind Sie als Auftraggeber nicht fachlich weisungsbefugt.<\/p>\n<p>Mo\u017cna to por\u00f3wna\u0107 do rzemie\u015blnika buduj\u0105cego dom.<br \/>\nMan kann dem Dachdecker sagen welche Ziegel man m\u00f6chte und wie das Dach aussehen soll. Welche Mitarbeiter er einsetzt und wie er die Arbeiten durchf\u00fchrt unterliegt aber, in gewissen Grenzen, nicht dem Weisungsrecht des Hausbesitzers.<\/p>\n<p>Neben der Umst\u00e4ndlichkeit besteht in diesem Fall die gro\u00dfe Gefahr (gerade auf Messen und \u00f6ffentlichen Veranstaltungen mit hoher Zollpr\u00e4senz), dass ein gegen\u00fcber dem Personal ge\u00e4u\u00dferter Wunsch des Auftraggebers als Arbeitsanweisung verstanden oder ausgelegt wird.<br \/>\nMo\u017ce to mie\u0107 powa\u017cne i kosztowne konsekwencje.<\/p>\n<p><strong>Z\u0142o\u017cenie zam\u00f3wienia ma zatem wiele wad:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Brak prawa do wydawania polece\u0144<\/li>\n<li>Hohe \u201eFehleranf\u00e4lligkeit\u201c<\/li>\n<li>Dadurch drohendes Bu\u00dfgeld<\/li>\n<li>Tr\u00e4ge Reaktionszeiten in der Umsetzung<\/li>\n<li>Zus\u00e4tzliche Kosten f\u00fcr Br\u00fcckenkopfmodell<\/li>\n<li>Brak bezpo\u015bredniego wp\u0142ywu na pracownik\u00f3w na miejscu<\/li>\n<\/ul>\n<h2>Popul\u00e4re Irrt\u00fcmer<\/h2>\n<h3>Kilku klient\u00f3w:<\/h3>\n<p>Der wohl popul\u00e4rste Irrglaube ist, dass ein<em style=\"font-size: 16px;\">e Selbstst\u00e4ndige<\/em>r (przedsi\u0119biorca) jako gospodarz<em style=\"font-size: 16px;\">es lub promotor<\/em>in nur mehrere Auftraggeber haben muss um nicht Scheinselbstst\u00e4ndig zu sein.<br \/>\nTats\u00e4chlich erfolgt die Abgrenzung zwischen den Gruppen Selbstst\u00e4ndiger\/Arbeitnehmer 3 Kriterien, nach Relevanz:<br \/>\nAusgangspunkt ist \u00a7 84 Abs. 1 S. 2 HGB (keine direkte Geltung, aber allgemeine gesetzgeberische Wertung)\u2028danach ist selbstst\u00e4ndig, wer im Wesentlichen frei seine T\u00e4tigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann.\u2028Schon dieser Punkt trifft auf so gut wie keine<em>n Host<\/em>es lub promotor<em>do.<br \/>\nEingliederung in fremden Produktionsbereich\/Arbeitsorganisation\u2028Ein Selbstst\u00e4ndiger ist regelm\u00e4\u00dfig nicht im fremden Produktionsbereich, bzw. Der fremden Arbeitsorganisation eingegliedert. Ein<\/em>e Host<em>es lub promotor<\/em>ju\u017c.<br \/>\nEinsatz der gesamten Arbeitskraft f\u00fcr fremdgeplante\/fremdn\u00fctzige Zwecke\u2028Ein<em>e Selbstst\u00e4ndige<\/em>r zawsze wykorzystuje cz\u0119\u015b\u0107 swojej si\u0142y roboczej wy\u0142\u0105cznie na potrzeby w\u0142asnej firmy. A<em>e Host<\/em>es lub promotor* zazwyczaj nie.<\/p>\n<p>Andere Kriterien wie die Behandlung vergleichbarer Mitarbeiter, die Bezeichnung durch die Vertragsparteien, die Verg\u00fctungsfortzahlung im Falle eines Ausfalls oder sogar die Abf\u00fchrung von Sozialversicherungsbeitr\u00e4gen werden nur zur Bewertung des Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses herangezogen, wenn die 3 erstgenannten Kriterien keinen sicheren Schluss zulassen.<br \/>\nDie Anzahl der Arbeit-Auftraggeber ist vollst\u00e4ndig Bedeutungslos f\u00fcr die Bewertung. Das ergibt schon deshalb Sinn, weil die Arbeit f\u00fcr mehrere Arbeitgeber im Rahmen sozialversicherungspflichtiger Besch\u00e4ftigung oder als sogenannter Minijob, gerade im Niedriglohnsektor, durchaus \u00fcblich ist. Daher ist diese Tatsache als Unterscheidungsmerkmal von vorn herein ungeeignet.<\/p>\n<h3>Kurzfristige \u00dcberlassung:<\/h3>\n<p>H\u00e4ufig wird angenommen die kurzfristige \u00dcberlassung eines Mitarbeiters sei rechtm\u00e4\u00dfig. Tats\u00e4chlich ist es aber so, dass schon die \u00dcberlassung eines Mitarbeiters f\u00fcr eine sogenannte \u201elogische Sekunde\u201c der Beh\u00f6rdlichen Genehmigung bedarf. Als \u00fcberlassen gilt ein Arbeitnehmer schon dann, wenn er eine Arbeitsanweisung umsetzt, die er von einer Person erhalten hat, die dem Machtbereich eines anderen Unternehmens zuzuordnen ist. Besteht dann keine Genehmigung oder ist kein A\u00dcV geschlossen drohen alle oben genannten rechtlichen Folgen.<\/p>\n<p>Sprechen Sie uns gern an, sofern Sie weitere Fragen haben oder falls Sie eine Beratung zum f\u00fcr Sie geeigneten Vertragsmodell w\u00fcnschen!<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hosts und Hostessen \u00fcber Gewerbeschein abrechnen? Geht das? 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