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AGB der TRUST Promotion GmbH

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Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Geltungsbereich:

Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen von TRUST Promotion GmbH, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Meike Leuchtner, Schleißheimer Str. 156, 80797 München (nachfolgend Auftragnehmerin) bezüglich der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen liegen die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von der Auftragnehmerin ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Zusätzliche oder abweichende Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dokumentenechte Faxschreiben werden anerkannt.

Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einzelne Vertragspunkte unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Übrigen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Vertragsabschluss:

Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot der Auftragnehmerin, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Angebote sind freibleibend.

Ein Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung des Auftrages zustande. Im Falle von Vollkaufleuten kann dies auch durch eine Bestätigung des Auftrages durch die Auftragnehmerin erfolgen.

3. Leistungsumfang:

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag bzw. aus der schriftlichen Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin.

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, wird die Einsatzzeit des Personals dabei inklusive der Pausen fakturiert.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen für den Auftraggeber zu ändern (z.B. bei einem Ausfall von Künstlern, Promotern, Moderatoren), soweit dadurch der Wert der Leistung nicht zum Nachteil des Auftraggebers unzumutbar geändert wird. Derartige Änderungen bzw. Abweichungen teilt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber unverzüglich mit.

Weiter ist die Auftragnehmerin berechtigt, die vereinbarten Leistungen jederzeit nach Absprache mit dem Auftraggeber zu ändern. Dies gilt insbesondere für den Ablauf der Veranstaltung.

4. Zahlungsbedingungen:

Sind keine Zahlungsbedingungen getroffen, ist der vereinbarte Preis für die von der Auftragnehmerin zu erbringende Leistung spätestens am Veranstaltungstag vor Beginn der Messe, des Events,Promotionaktion oder sonstiger Veranstaltung zu 100 % zu zahlen. Skontoabzüge werden generell nicht gewährt.

Erfolgen die Zahlungen nicht zu dem vereinbarten Zahlungszeitpunkt, behält sich die Auftragnehmerin das Recht vor, wegen einseitiger Nichterfüllung seitens des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen (§ 5).

Die Höhe des Schadensersatzanspruchs wird im Einzelfall berechnet, beläuft sich aber mindestens auf die Summe des vereinbarten Honorars.

Ferner ist die Auftragnehmerin im Falle des Zahlungsverzugs berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 Prozentpunkten, bei Unternehmern als Auftraggebern von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Weiter hat der Auftraggeber die durch den Verzug entstehende Kosten (Mahngebühren, Rechtsanwaltskosten) zu tragen.

Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

5. Personal:

Das für die Auftragsausführung notwendige Personal wird von der Auftragnehmerin gestellt.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass durch die Auftragnehmerin für die Auftragsdurchführung eingesetzte Personal weder direkt für weitere Aufträge (Messen, Promotion, Events etc.) anzusprechen noch mit diesem Personal direkte Verträge abzuschließen (§10).

6. Erfüllungsvoraussetzungen:

Wird ausdrücklich nichts anderes vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertragszwecks zu schaffen. Hierzu zählen insbesondere:

• etwaige Auflagen (z.B. Sanitätsdienst, Gestellung von Hilfspersonen), infrastrukturelle Gegebenheiten wie Strom- und Wasseranschlüsse, ausreichende Größe des Erfüllungsortes sowie ungehinderter Zugang zu diesem Ort sind zu erfüllen; bei eintretender Dunkelheit ist für ausreichende Beleuchtung zu sorgen.

• Sicherheit der ausführenden Personen sowie Dritter/Besucher, Sicherheit des zur Ausführung notwendigen Equipments (z.B. gegen Diebstahl oder Vandalismus) ist zu gewährleisten.

• Die Benutzung des zur Verfügung gestellten Equipments erfolgt auf eigene Gefahr. Für Brand-, Diebstahl- und Sachbeschädigung durch Besucher haftet der Auftraggeber.

• Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber.

• Die Veranstaltung findet im Namen des Auftraggebers statt. Alle damit beauftragten Personen handeln im Namen des Auftraggebers. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden gegenüber den Besuchern. Ein Regress ist nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln durch die Auftragnehmerin möglich.

7. Gewährleistung und Haftung:

Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Verpflichtungen haftet die Auftragnehmerin vorbehaltlich anderer als in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffenen Regelungen nur auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die im Rahmen der Auftragsdurchführung durch Mitarbeiter oder Beauftragte der Auftragnehmerin verursacht worden sind, haftet die Auftragnehmerin nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Im Übrigen ist eine Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen

Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen die Auftragnehmerin – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist auf das vereinbarte Honorar beschränkt.

Soweit der Auftragnehmerin im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadensersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Auftragnehmerin derartige Ersatzansprüche auch an den Auftraggeber ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Auftraggeber gegen die Auftragnehmerin keine weiteren Ansprüche zu.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.

8. Rücktritt der Auftragnehmerin:

Die Auftragnehmerin ist neben den gesetzlich geregelten Fällen in folgenden Fällen zum Rücktritt berechtigt:

• Mangelnde Sicherstellung der fristgerechten Zahlung (§ 4)

• Mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers, so dass eine erfolgreiche Umsetzung des Vertrages nicht möglich ist

• Ausfall von Künstlern, Promotern oder Leistungen dritter Seite, ohne dass es in zumutbarer Weise gelingt, adäquaten Ersatz zu beschaffen

Der Auftraggeber hat im Falle eines berechtigten Rücktritts keinen Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn die Auftragnehmerin hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Der Schadensersatzanspruch beläuft sich in diesem Fall höchstens auf das vereinbarte Honorar. Der Auftragnehmerin bleibt das Recht vorbehalten, den Schadensersatzanspruch zu mindern, soweit sie den Nachweis führt, dass kein bzw. nur ein geringerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist.

9. Rücktritt des Auftraggebers:

Bis zum Tag der Veranstaltung kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Sollte kein gesetzliches Rücktrittsrecht vorliegen, ist der Auftraggeber verpflichtet, den entstandenen Schaden zuzüglich des entgangenen Gewinns zu tragen. Die Auftragnehmerin ist hierbei berechtigt, anstelle einer detaillierten Schadensberechnung eine pauschalierte Entschädigung nach folgender Staffelung zu verlangen:

• Rücktritt nach Vertragsschluss bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn:

70 % des insgesamt vereinbarten zu zahlenden Betrag

• Rücktritt nach Vertragsschluss zwischen 21 u. 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn:

90 % des insgesamt vereinbarten zu zahlenden Betrag

• Rücktritt nach Vertragsschluss ab 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn:

100 % des insgesamt vereinbarten zu zahlenden Betrag

Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, den pauschalisierten Schadensersatz zu mindern, soweit er den Nachweis führt, dass kein bzw. nur ein geringerer Schaden als die verlangte Pauschale entstanden ist.

10. Konkurrenzschutz:

Die von der Auftragnehmerin zur Erfüllung des jeweiligen Vertrages eingesetzten Personen dürfen für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Vertrages beim Auftraggeber weder angestellt noch von ihm als freie Mitarbeiter bzw. Subunternehmer beauftragt oder an Dritte vermittelt werden.

Für jeden Fall des Verstoßes ist eine Vertragsstrafe von 1.500,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

11. Urheberschutz und Nutzungsrechte:

Alle durch die Auftragnehmerin erzeugten Ideen, Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Werke und Layouts sind geistiges Eigentum der Auftragnehmerin.

Die von der Auftragnehmerin erstellten Werke sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Die Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und gewerbsmäßige Verbreitung ist nur mit Einverständnis der Auftragnehmerin als Urheberin zulässig. Die Ausführung der Konzeptarbeit bleibt allein der Auftragnehmerin vorbehalten.

Sollte es nicht zur Auftragserteilung an die Auftragnehmerin kommen, ist der Auftraggeber dieser Werke verpflichtet, es zu unterlassen, die im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte zu verwenden.

Eine weitergehende Nutzung, eine Weitergabe an Dritte, eine teilweise oder komplette Realisierung der im Rahmen der Zusammenarbeit vorgetragenen Ideen, Vorschläge, Konzepte, Layouts und Texte bedarf der Zustimmung von der Auftragnehmerin.

12 Datenschutz:

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht die Auftragnehmerin darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV – Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden dabei vertraulich behandelt.

13. Gerichtsstand, Erfüllungsort:

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München.