Zuverlässigkeitsprüfung für Jobs

Zuverlässigkeitsprüfung für Jobs – wichtige Infos für dich

Es gibt einige Unternehmen, die Jobs in sicherheitssensiblen Bereichen anbieten. Für diese Jobs benötigen die Unternehmen Personal, das hinsichtlich der Zuverlässigkeit geprüft wurde. Für Jobs im Sicherheitsbereich an Flughäfen gibt es die Zuverlässigkeitsprüfung als Voraussetzung.

Wir von TRUST Promotion bieten aktuell zwar keine Jobs an, die die Zuverlässigkeitsprüfung als Voraussetzung beinhalten, möchten jedoch trotzdem gerne darüber informieren. Wir geben dir hier einen Überblick darüber, wie eine Zuverlässigkeitsprüfung abläuft und welche Behörde zuständig ist. Außerdem erfährst du hier, welche Daten überprüft werden und wie ein Antrag gestaltet ist.

Was ist eine Zuverlässigkeitsprüfung und ist sie überhaupt notwendig?

Möchtest du beispielsweise in den Sicherheitsbereichen eines Flughafens tätig werden und somit dauerhaft Zutritt bekommen, ist eine Zuverlässigkeitsprüfung gemäß dem Luftsicherheitsgesetz (§7) notwendig. Die Zuverlässigkeitsprüfung wird auch kurz ZVÜ genannt. Alle diejenigen Mitarbeiter, die aufgrund ihrer Beschäftigung auf die Sicherheit des Luftverkehrs unmittelbaren Einfluss haben, benötigen eine entsprechende Bescheinigung. Die Bescheinigung gibt Auskunft darüber, ob der Antragsteller zuverlässig und für den entsprechenden Job geeignet ist.

Wo beantragst du die Durchführung der Zuverlässigkeitsprüfung?

Möchtest du eine Zuverlässigkeitsprüfung durchführen lassen, beantragst du die Bescheinigung bei den regional verantwortlichen Luftsicherheitsbehörden des entsprechenden Bundeslandes. Von dem Unternehmenssitz sowie dem Wohnort des Antragstellers ist es abhängig, welche Behörde zuständig ist.

Durchführung Zuverlässigkeitsprüfung – wie läuft es ab?

Stellst du bei den zuständigen und regional verantwortlichen Luftsicherheitsbehörden einen Antrag auf Durchführung der Zuverlässigkeitsprüfung, wird der Überprüfungs-Prozess des Antragstellers gestartet. Deinem Antrag fügst du folgende Dokumente und Unterlagen bei:

  • für deutsche Antragsteller: Kopie von deinem Personalausweis oder Reisepass
  • für nicht-deutsche Antragsteller: Kopie vom Reisepasse oder von gleichwertigen Dokumenten
  • für Pilotenschüler oder Piloten: Bestätigung der Flugschule und Fluglizenz
  • bei Selbstständigkeit: Gewerbeanmeldung
  • Europäisches Führungszeugnis/Straffreiheitsbescheinigung

Wie läuft die Überprüfung der Antragsteller ab?

Sobald du den Antrag mit allen notwendigen Unterlagen eingereicht hast, wirst du von dem zuständigen Amt überprüft. Es werden während der Überprüfung verschiedene Auskünfte eingeholt. Bei folgenden Ämtern wird eine Anfrage gestartet:

  • Landeskriminalämtern
  • Verfassungsschutzbehörden
  • Bundesamt für Justiz (Bundeszentralregister)

Je nach Einzelfall können zusätzlich Auskünfte bei weiteren Einrichtungen eingeholt werden. Weitere Informationen gibt es beispielsweise von folgenden Institutionen und Behörden:

  • Bundeskriminalamt
  • Zollkriminalamt
  • Bundesamt für Verfassungsschutz
  • Bundesnachrichtendienst
  • militärischer Abschirmdienst

Es kann auch vorkommen, dass bei dem Bundesbeauftragten für Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR angefragt wird. Eventuell gibt es in den Unterlagen bedeutsame Infos zu der Beurteilung der Zuverlässigkeit.

An die Flugplatzbetreiber, Luftfahrtunternehmen und den aktuellen Arbeitgeber können die zuständigen Behörden ebenfalls Anfragen richten.

Bei ausländischen Antragstellern werden weitere Auskünfte eingeholt, sofern es im Einzelfall notwendig ist. Unter anderem werden folgende Ämter und Behörden frequentiert:

  • Ausländerzentralregister
  • zuständige Ausländerbehörde

Es wird bei den Ausländerbehörden angefragt, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Betroffene die öffentliche Sicherheit beeinträchtigen könnte.

Was passiert im Zweifel hinsichtlich der Zuverlässigkeit?

Selbstverständlich kann es auch passieren, dass Zweifel zur Zuverlässigkeit des Antragstellers aufkommen. Kommt es dazu, werden die entsprechenden Akten angefordert und ausgewertet. Bleiben nach Sichtung und Auswertung der Akten immer noch Zweifel, kann der Antragsteller zu den Punkten Stellung beziehen. Eine Aussage von dem Antragsteller kann sowohl schriftlich als auch in einem Sicherheitsgespräch erfolgen. Wahrheitsgemäße Angaben und Mitwirkung an der Aufklärung sind unausweichlich.

Wer gilt als unzuverlässig?

Nach einer Überprüfung wird eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt. Möglich ist auch, dass du als unzuverlässig eingestuft wirst und somit in dem entsprechenden Bereich nicht tätig werden kannst. Als unzuverlässig gelten unter anderem folgende Personen:

  • rechtskräftiges Urteil aufgrund eines Verbrechens
  • rechtskräftiges Urteil beispielsweise aufgrund von Diebstahl, Betrug, Untreue oder Unterschlagung

Wer bereits verurteilt wurde, wird es schwer haben, eine entsprechende Zuverlässigkeitsbescheinigung zu erhalten. Hast du jedoch eine reine Weste, brauchst du dir keine Gedanken über einen negativen Bescheid zu machen.

Wie lange ist eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gültig?

Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung ist nicht unbegrenzt gültig. Für dich bedeutet das, dass du immer wieder einen neuen Antrag rechtzeitig vor Ablauf stellen musst, Die Bescheinigung ist seit dem 01.01.2009 für einen Zeitraum von 5 Jahren gültig.

Wie lange dauert der Prozess der Zuverlässigkeitsüberprüfung?

Einen gewissen Zeitraum musst du einplanen, wenn du eine Zuverlässigkeitsprüfung benötigst. Der Bearbeitungszeitraum liegt erfahrungsgemäß zwischen 4 und 6 Wochen. Es hängt auch von den nötigen Anfragen bei den verschiedenen Ämtern ab. Stelle deinen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung stets rechtzeitig.

Welche Kosten fallen für den Antrag auf Zuverlässigkeitsprüfung an?

Der Kostenrahmen variiert stark und kann laut Gesetz zwischen 5 und 150 Euro pro Antrag liegen. Von den zuständigen Behörden und den Bundesländern ist die Höhe abhängig. Als kleines Beispiel: Eine Zuverlässigkeitsprüfung in Frankfurt liegt meistens bei 62 Euro. In Düsseldorf hingegen musst du nur 33 Euro bezahlen.