Schwarzarbeit

Was ist Schwarzarbeit?

Bei Schwarzarbeit handelt es sich um bezahlte Arbeit, die jedoch behördlich nicht angemeldet wurde und illegal ist. Es werden auf diese Tätigkeit weder Sozialabgaben noch Steuern bezahlt. Sie wird unter der illegalen Schattenwirtschaft eingegliedert.

Wie wird Schwarzarbeit vereinbart?

Illegale Beschäftigungen werden nirgends schriftlich festgehalten. Es wird alles mündlich abgesprochen. Entsprechendes Entgelt wird als Bargeld ausgezahlt, ohne dass es in den Geschäftsbüchern erscheint und Abgaben einbehalten und an Krankenkassen und Finanzamt abgeführt werden.

Was zählt nicht zur Schwarzarbeit?

Es gibt einige Tätigkeiten, die nicht der Schwarzarbeit zuzuordnen sind. Folgende Aktivitäten werden nicht der illegalen Schattenwirtschaft zugeordnet:

  • Hilfeleistungen durch Lebenspartner
  • Hilfeleistungen durch andere Angehörige
  • Nachbarschaftshilfe und Gefälligkeiten

Wichtig hierbei ist allerdings, dass die Beschäftigung nur von kurzer Natur ist. Ebenfalls darf die Tätigkeit nicht nachhaltig auf einen Gewinn abzielen.

Wozu dient Schwarzarbeit?

Unternehmen möchten mit Schwarzarbeit Leute beschäftigen und Arbeit erledigen lassen, zudem auch Steuern und Sozialabgaben sparen. Nicht nur für die Unternehmen ist Schwarzarbeit eine gute Methode um Geld zu sparen. Beschäftigte profitieren ebenfalls davon, da sie keinerlei Abgaben haben.

Welche Folgen hat Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt. Sie ist illegal und wird mindestens als Ordnungswidrigkeit geahndet. Meistens wird sie als Tatbestand einer Straftat (Hinterziehung von Steuern, Leistungsbetrug, Veruntreuung von Geldern) verfolgt. Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbußen bestraft. Straftaten hingegen können mit noch höheren Geldbußen oder sogar Freiheitsentzug einhergehen.

Zählt Scheinselbstständigkeit auch zur Schwarzarbeit?

Auch die Scheinselbstständigkeit wird der Schwarzarbeit zugeordnet. Es ist eine besondere Form. Ein Selbstständiger geht mit nur einen Auftraggeber einen Dienst- oder Werkvertrag ein. Allerdings müsste in solch einem Fall ein Beschäftigungsverhältnis abgeschlossen werden, da der „Selbstständige“ gar keine Wahl hat, für andere Auftraggeber tätig zu werden.

Gut zu wissen ist auch, dass die Abrechnung von Event- und Messepersonal über die Selbstständigkeit aufgrund von Scheinselbstständigkeit gesetzlich verboten ist. Wer als Hostessen/Hosts oder Promoterinnen/Promoter aktiv werden möchte, kann das nur über eine rechtsichere Anstellung.

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