Was ist eine 70-Tage-Regelung?
Die 70-Tage-Regelung ist im Bereich kurzfristige Beschäftigung relevant. Wer sich für eine kurzfristige Beschäftigung (beispielsweise Saisonarbeit, Messe- und Eventarbeit) entscheidet, darf maximal durchgehend 3 Monate oder 70 Arbeitstage jährlich arbeiten. Das ist die sogenannte 70-Tage-Regelung.
Welche Zeitgrenze ist maßgeblich?
Nun steht natürlich im Raum, wann die 70-Tage-Grenze anzuwenden ist und wann der 3-Monats-Zeitraum relevant ist. Die 70-Tage-Grenze kommt dann zur Anwendung, wenn die regelmäßige Arbeitszeit pro Woche unter 5 Tagen liegt. Wird hingegen an mindestens 5 Tagen pro Woche gearbeitet, kommt der 3-Monats-Zeitraum zum Ansatz.
Wie ist das mit der Sozialversicherungspflicht?
Kurzfristige Beschäftigungen sind hinsichtlich der Sozialversicherung komplett versicherungsfrei. Es werden also keinerlei Krankenversicherungsbeiträge, Rentenversicherungsbeiträge, Pflegeversicherungsbeiträge und Arbeitslosenversicherungsbeiträge von dem erzielten Lohn abgezogen. Lohnsteuerbefreit ist jedoch solch eine Beschäftigung nicht. Entweder kommen die individuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale oder die pauschalierte Lohnsteuer in Höhe von 25 Prozent zum Ansatz.
Was passiert, wenn der Zeitraum der 70-Tage-Regelung überschritten wird?
Manchmal kann es doch zur Überschreitung des 70-Tage-Zeitraums kommen. In dem Fall tritt ab Kenntnisnahme der Überschreitung die Sozialversicherungspflicht ein. Fällt die Entgelthöhe niedriger aus, kann es sich um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handeln, sodass die Sozialversicherungspflicht doch nicht relevant ist.
Werden bei mehreren kurzfristigen Beschäftigungen die Tage zusammengezählt?
Jeder hat die Möglichkeit, mehrere kurzfristige Beschäftigungen auszuüben. Allerdings gilt die 70-Tage-Regelung für alle Arbeitsverhältnisse dieser Art. Es müssen demzufolge von jeder kurzfristigen Beschäftigung die Arbeitstage zusammengerechnet werden. Wird der 70-Tage-Zeitraum überschritten, müssen Sozialabgaben abgeführt werden.
Wer kann eine kurzfristige Beschäftigung nach der 70-Tage-Regelung ausüben?
Eine kurzfristige Beschäftigung nach der 70-Tage-Regelung ist nur dann möglich, wenn sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Das bedeutet, dass die Beschäftigung eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung spielen muss. Ob eine Berufsmäßigkeit vorliegt, muss im Vorfeld genau geprüft werden.
In welchen Bereichen werden kurzfristige Beschäftigungen angeboten?
Kurzfristige Beschäftigungen werden in unterschiedlichen Bereichen angeboten. Saisonarbeit (Erntehelfer) und Arbeiten auf Messen und Events (Hostessen, Hosts, Promoterinnen und Promoter) gehören unter anderem dazu. Promotionpersonal muss allgemein immer angestellt werden, da eine Beschäftigung über den Gewerbeschein nicht mehr erlaubt ist. Das würde zur Schwarzarbeit zählen.
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