Nebenjob

Was ist ein Nebenjob?

Der Nebenjob wird auch als Nebentätigkeit bezeichnet und wird gegen Entgelt zusätzlich zu einer hauptberuflichen Beschäftigung ausgeübt. Entgelt dieser Art wird auch als Zuverdienst oder Nebenverdienst bezeichnet.

Wer kann eine Nebentätigkeit ausüben?

Eine Nebentätigkeit können alle diejenigen Leute ausüben, die bereits einer hauptberuflichen Beschäftigung nachgehen. Diejenigen Personen, denen ein Verdienst noch nicht ausreicht und die es zeitlich einrichten können, entscheiden sich für den Nebenverdienst. Unter anderem können folgende Personenkreise einen Nebenjob annehmen:

  • Arbeitnehmer
  • Soldaten
  • Beamte
  • Abgeordnete
  • Richter

Gehen Selbstständige neben ihrer Selbstständigkeit einer Beschäftigung nach, kann ebenfalls die Rede von einer Nebentätigkeit sein.

An welche Dinge müssen Nebenjobber denken?

Bevor man sich für eine Nebentätigkeit entscheidet, ist es wichtig, den Arbeitsvertrag des Hauptjobs durchzulesen. Oft gibt es Regelungen zum Thema Nebenjob. Eventuell gibt es im Arbeitsvertrag keinen Passus dazu. In dem Fall ist es nicht nötig, den Hauptarbeitgeber über das Vorhaben in Kenntnis zu setzen.

Falls der Hauptarbeitgeber die Gefahr sieht, dass die Leistungsfähigkeit des Angestellten durch den Zweitjob leiden könnte, kann er die Aufnahme der Beschäftigung verbieten. Möglich ist das beispielsweise dann, wenn die Nebenbeschäftigung in einer Diskothek stattfindet und dies bis kurz vor dem Beginn der Arbeitszeit der Hauptbeschäftigung dauert. Jobs als Hostessen und Hosts oder als Promoterinnen und Promoter bieten sich gut als Nebenjob und Studentenjob an.

Was gibt es bei Krankheit und Urlaub zu beachten?

Wer krankgeschrieben ist, der muss übrigens auch auf den Nebenjob während der Zeit verzichten. Im Urlaub gestaltet sich dieser Punkt anders. Der Nebenjob kann während des Urlaubs weiterlaufen. Zu einem zweiten Vollzeitjob darf das Arbeitspensum während des Urlaubs jedoch nicht ausschweifen, da Urlaub zur Erholung dient.

An das Arbeitszeitgesetz müssen Arbeitnehmer mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen denken. Maximal dürfen Arbeitnehmer 48 Stunden pro Woche (alle Jobs zusammengefasst) arbeiten. Wer bereits in einem Vollzeitjob mit 40 Stunden pro Woche beschäftigt ist, darf wöchentlich lediglich noch 8 Stunden zusätzlich arbeiten.

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