Du möchtest einem tollen Nebenjob nachgehen und in die Welt Promotion, Events und Messe eintauchen? Sicherlich hast du noch viele Fragen rund um diese Bereiche. Wir haben dir hier den Bereich „Promoter FAQ“ & „Hostess FAQ“ zusammengestellt. Hier kannst du dich bestens informieren und herausfinden, ob dieser Bereich für dich interessant ist. Ob du einen Gewerbeschein benötigst, wie es mit den Abrechnungsmodellen aussieht und was sonst noch wichtig ist.
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Brauche ich einen Gewerbeschein?
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Welche Abrechnungsmodelle sind nicht mehr erlaubt?
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Wann liegt eine selbständige Tätigkeit vor?
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Was hat es mit der 70 Tage Regelung auf sich?
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Gibt es eine Altersvorgabe, ab der man bei TRUST Promotion arbeiten darf?
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Wie ist die Bezahlung im Bereich Messe, Promotion und Events?
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Ich bekomme oft Absagen oder eben keine Angebote. Woran kann das liegen?
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Warum sollte ich unbedingt zu einem Casting kommen?
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Muss ich mich auf das Casting vorbereiten?
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Gibt es etwas hinsichtlich der Fotos zu beachten, die ich für die Sedcard hochladen möchte?
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Muss ich alles auf der Sedcard ausfüllen?
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Kann ich auch als Student bei TRUST Promotion beginnen?
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Was ist, wenn ich einmal einen Job kurzfristig absagen muss?
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Kann ich auch nebenher zum Hauptjob einen Promotionjob annehmen?
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Kann ich selbst entscheiden, welche Jobs ich annehme?
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Gibt es auch bundesweite oder internationale Jobs? Oder sind nur regionale Angebote verfügbar?
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Darf ich die Beschäftigung auch berufsmäßig ausüben?
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Was muss ich hinsichtlich der Steuer beachten?
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Kann ich auch mehrere kurzfristige Jobs ausüben?
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Was sollte ich mitbringen, um als Host/Hostess oder Promoter/in aktiv zu werden?
Brauche ich einen Gewerbeschein?
Möchtest du im Bereich Promotion, Hostess, Event und Verkaufsberatung aktiv werden, benötigst du keinen Gewerbeschein. Es ist sogar seit dem 01.04.2017 gesetzlich nicht mehr zulässig, für diese Tätigkeiten über einen Gewerbeschein und die Erstellung einer Rechnung abzurechnen. Du musst als Arbeitnehmer angestellt werden und sozialversichert sein, wenn du Tätigkeiten folgender Bereiche durchführen möchtest:
- Promotion
- Hostessen
- Event
- Verkaufsberatung
Für dich hat das natürlich auch einige Vorteile. In den „Promoter FAQ“ & „Hostess FAQ“ findest du noch viele hilfreiche und wichtige Informationen über Dinge, die zu beachten sind.
Welche Abrechnungsmodelle sind nicht mehr erlaubt?
In den Bereichen Promotion, Events, Messe und Verkaufsberatung sind die Abrechnung „auf Gewerbeschein“ und auf „eigene Rechnung nicht mehr erlaubt. Personal in diesem Bereich zählt zu den abhängig Beschäftigten. Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist unausweichlich.
Unternehmen, die sich nicht daran halten und weiterhin so abrechnen, machen sich sogar strafbar, weil eine Scheinselbstständigkeit vorgetäuscht wird. Scheinselbstständigkeit fällt in den Bereich Schwarzarbeit. Promoter und Hostessen haben die Möglichkeit, nachträglich die Rechte und Vorzüge eines Angestelltenverhältnisses einzufordern.
Entscheidest du dich für TRUST Promotion, bist du auf der sicheren Seite. Wir führen selbstverständlich alle Abgaben (Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag) an das Finanzamt ab.
Wann liegt eine selbständige Tätigkeit vor?
In unseren „Promoter FAQ“ & „Hostess FAQ“ haben wir alle Indikatoren und Merkmale für eine richtige selbstständige Tätigkeit aufgelistet. Von den gelisteten Merkmalen müssen nicht alle Punkte übereinstimmen. Schaust du dir die Punkte an, stellst du schnell fest, dass Promotion- oder Hostessjobs nicht in den Bereich der selbstständigen Tätigkeiten fallen.
Selbstständige Tätigkeit – Abgrenzungskriterien im Überblick
- Weisungen anderer Personen müssen nicht befolgt werden.
- Die Gestaltung der Betätigung ist frei bestimmbar.
- Anfallende Arbeit erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko.
- Die Beschäftigung wird mit einer Gewinnabsicht ausgeübt.
- Eine wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit vom Auftraggeber besteht nicht.
Indikatoren für Selbstständigkeit
- Die Arbeitszeit ist frei wählbar.
- Eine Kontrolle der Anwesenheit erfolgt nicht.
- Der Arbeitsort ist mit bestimmbar.
- Es gibt keine vorgeschriebene Kleidung.
- Bezahlt wird auf Provision.
- Es gibt mehrere Auftraggeber.
Was hat es mit der 70 Tage Regelung auf sich?
Soll die Beschäftigung als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet werden, darf der Arbeitnehmer maximal 70 Tage im Kalenderjahr arbeiten. Maximal ist eine Beschäftigung 3 Monate am Stück möglich. Aber wie werden bei der 70 Tage Regelung die Arbeitstage zum Ansatz gebracht? Grundsätzlich werden alle gearbeiteten Tage zusammengerechnet. Es ist unerheblich, an welchen Tagen die Arbeit erledigt wurde. Zusammengerechnet werden:
- Wochentage
- Wochenenden
- Feiertage
Falls bei der Endabrechnung herauskommt, dass du nicht nur 70, sondern 71 Tage gearbeitet hast, müssen regulär Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden. Ausführliche Infos hierzu findest du in unserem Artikel „Die Verlängerung der 70-Tage-Regelung – das müssen Studenten wissen“
Wie alt muss man sein, um bei TRUST Promotion arbeiten zu dürfen?
Es gibt auch ein bestimmtes Mindestalter, um bei TRUST Promotion als Promoter oder Hostess beginnen zu können. Das Mindestalter für den Start dieser Beschäftigung liegt bei 18 Jahren. Für Studenten ist es beispielsweise eine gute Möglichkeit, um sich zusätzlich zum Studium Geld zu verdienen.
Wie ist die Bezahlung im Bereich Messe, Promotion und Events?
Es gibt einige Unterschiede hinsichtlich der Bezahlung für Jobs als Promoter, Host / Hostess, Modell oder Helping Hand. Letztendlich hängt die Bezahlung von vielen verschiedenen Faktoren ab. Hierzu zählen:
- Anforderungen
- Einsatzort
- Einsatzzeiten
- Einsatzdauer
Wir von TRUST Promotion bieten eine gute Bezahlung an. Meistens liegt der Stundenlohn zwischen 11 und 13 Euro. Gelegentlich gibt es für Promoter und Hostessen auch überdurchschnittlich gut bezahlte Jobs, die mit 16 oder 17 Euro pro Stunde abgerechnet werden.
Ich bekomme oft Absagen oder keine Angebote. Gibt es dafür bestimmte Gründe?
Natürlich ist es immer ärgerlich, wenn Absagen eintrudeln oder überhaupt keine Angebote erscheinen. Das kann an verschiedenen Dingen liegen. Wir zeigen dir hier auf, wie wir bei der Auswahl vorgehen. Wir zeigen dir hier einen Überblick über ausschlaggebende Faktoren für Absagen und wenige Angebote.
Grundsätzlich gehen wir den folgenden Weg, wenn sich so viele Bewerber auf einen Job gemeldet haben:
- Auswahl der Sedcard nach Tätigkeitsprofil
- Kunden werden Bewerbervorschläge offeriert
- Kunde beurteilt und wählt Personal aus
Es gibt einige Dinge, auf die du achten kannst, um möglichst gut aus der Masse hervorzustechen und viele Angebote zu erhalten. Zu den häufigsten Gründen für Absagen gehören folgende Punkte:
- Sedcard ist nicht aktuell
- Sedcard ist nicht ansprechend genug
- Job nur für regionale Leute gedacht
Gerne kannst du dich auch in unserem Beitrag „Wie komme ich an die besten Jobs als Host/Hostess oder Promoter?“ über das richtige Vorgehen rund um die Sedcard informieren. Mit einer optimalen Sedcard hast du gute Chancen auf spannende Jobs.
Du solltest dir aber auch selbst einige Fragen stellen und beantworten. Die Kunden schauen immer sehr genau hin, weil sie sich auf das Personal verlassen möchten. Wie kannst du die folgenden Fragen beantworten?
- Bist du schon häufig zu spät erschienen?
- Hast du in der Vergangenheit öfters kurzfristig abgesagt?
- Hat es beim letzten Job vom Ablauf her nicht optimal geklappt?
Versetze dich auch einmal in die Lage der Kunden. Was meinst du, macht der Kunde, wenn er von Unzuverlässigkeit erfährt? Genau. Er wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit für anderes Personal entscheiden. Zuverlässigkeit ist das A und O in diesem Job. Wer diesbezüglich schon negativ aufgefallen ist, wird weniger gute Chancen auf eine Beschäftigung haben.
Warum sollte ich unbedingt zum Casting kommen?
Ein Casting ist eine optimale Möglichkeit, um dich ins richtige Licht zu rücken und zu überzeugen. Kommst du zum Casting, kannst du nicht nur uns, sondern auch manche Kunden überzeugen. Meistens ist es so, dass die Kunden spezielle Vorstellungen hinsichtlich der Ausstrahlung für einen bestimmten Job haben. Davon möchte sich der Kunden im Casting überzeugen, ob es auch wirklich passt. Kommst du nicht zum Casting, vertust du dir gute Chancen.
Muss ich mich auf das Casting vorbereiten?
Das Casting kannst du als Bewerbungsgespräch ansehen. Eine gewisse Vorbereitung ist daher schon wichtig. Ein gepflegtes Erscheinungsbild gehört zu den wichtigsten Vorbereitungen. Außerdem solltest du frisch, pünktlich, motiviert und lächelnd an die Sache herangehen. Präsentierst du dich gut und bist Vorbereitet, hast du die besten Chancen, den Job zu ergattern.
Gibt es etwas hinsichtlich der Fotos zu beachten, die ich für die Sedcard hochladen möchte?
Hinsichtlich der Fotos für die Sedcard gibt es einige Punkte zu beachten. Hier in den „Promoter FAQ“ & „Hostess FAQ“ bekommst du einen kleinen Überblick über diesen Bereich. Die Sedcard ist eine Art Visitenkarte und sollte auch dementsprechend gestaltet sein. Fotos gehören generell zur Sedcard und dürfen nicht fehlen. Aber es müssen die richtigen Bilder sein. Vorzugsweise lädst du unterschiedliche und vor allem aktuelle Pics hoch. Wichtig sind folgende Aufnahmen:
- Bild im seriösen Outfit
- Ganzkörperaufnahmen
- Porträt-Bild
- lockeres Foto
Sprechen wir von einem lockeren Foto, meinen wir keine Party-Pics. Wir möchten nur sehen, wie wandlungsfähig du bis und ob du auch in den unterschiedlichsten Outfits von locker und leicht bist extravagant gut wirkst. Vorzugsweise bieten sich professionelle Bilder an. In unserem Beitrag „Perfektes Sedcard Bild“ wird dir übrigens erläutert, wie ein optimales Bild auszusehen hat.
Muss ich wirklich alles auf der Sedcard ausfüllen?
Müssen tust du selbstverständlich gar nichts. Allerdings steigen deine Chancen auf einen Job deutlich an, wenn du alle Punkte ausfüllst. Je mehr du ausfüllst, desto besser ist es für dich. Eine gut ausgefüllte Sedcard bedeutet:
größere Chancen auf einen coolen Job
Sicherlich ist es mit einem gewissen Zeitaufwand verbunden, die komplette Sedcard auszufüllen. Doch die eingesetzte Zeit lohnt sich in der Regel. Erfahrungsgemäß vergessen die Leute im Nachhinein, die Sedcard komplett auszufüllen. Wenn du bei mehreren Agenturen registriert bist, verlierst du so schnell den Überblick.
Kann ich auch als Student bei TRUST Promotion beginnen?
Bei uns sind alle Leute willkommen, die durch die Arbeit als Hostessen/Host oder Promoter Geld hinzuverdienen möchten und sich mit diesen Aufgaben identifizieren können. Das Mindestalter ist notwendig. Studenten sind normalerweise schon 18. Du kannst also gerne eine Bewerbung absenden beziehungsweise dich bei uns registrieren und auf einen tollen Job neben dem Studium oder während der Semesterferien hoffen.
Was ist, wenn ich einmal einen Job kurzfristig absagen muss?
Es kommt natürlich nicht so gut, wenn ein bereits angenommener Job abgesagt wird. Allerdings hängt es auch von den Umständen und der Absagezeit ab. Eine ganz kurzfristige Absage wirft immer schlechtes Licht auf dich. Wenn du natürlich über Nacht 40 Fieber bekommen hast und deswegen krankheitsbedingt ausfällt, ist das zwar nicht toll, aber wird sich wahrscheinlich nicht gleich negativ auswirken. Häufen sich jedoch die Absagen, stehen die Chancen auf einen Job nicht wirklich gut. Schön wäre es, wenn rechtzeitig abgesagt wird, damit noch Ersatz organisiert werden kann.
Kann ich auch nebenher zum Hauptjob einen Promotionjob annehmen?
Diese Frage möchten wir dir gerne in unseren „Promoter FAQ“ & „Hostess FAQ“ beantworten. Ein Promotionjob zählt zu den kurzfristigen Beschäftigungen und darf nicht zur Finanzierung des Lebensunterhaltes dienen. Es ist also notwendig, den Job neben dem Hauptjob auszuüben. Eventuell benötigst du eine Erlaubnis von deinem Hauptarbeitgeber, dass du einen Nebenverdienst nachgehen darfst. Außerdem dürfen die beiden Beschäftigungen zeitlich nicht in Konflikt geraten.
Gibt es auch bundesweite oder internationale Jobs? Oder sind nur regionale Angebote verfügbar?
Wir bieten eine breite Palette an Jobs, sodass nicht nur regionale, sondern auch bundesweite und sogar internationale Jobs verfügbar sind. Einige Kunden geben jedoch vor, dass nur Personal aus der Umgebung gewünscht ist. Es gibt aber auch Angebote ohne entsprechende Vorgaben.
Darf ich die Beschäftigung auch berufsmäßig ausüben?
Es ist leider nicht möglich, die Beschäftigung als Host/Hostess oder Promoter/in berufsmäßig auszuüben. Berufsmäßig bedeutet, dass die Tätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhaltes ausgeübt wird. Eine Beschäftigung ist nur in folgenden Situationen möglich:
- es liegt eine Hauptbeschäftigung vor
- du zählst zu Schülern und Studenten über 18
- Abiturienten, die ein Studium beginnen möchten
Aber was zählt zur Hauptbeschäftigung? Bist du in einem Unternehmen bereits angestellt oder absolvierst aktuell eine Ausbildung, zählt dies mit zu der Hauptbeschäftigung. Ebenfalls gehören Vollzeit-Praktikanten sowie hauptberuflich Selbstständige in diesen Bereich.
Was muss ich hinsichtlich der Steuer beachten?
Zu unseren Aufgaben gehört es, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag abzuführen. Es gibt einen Grundfreibetrag pro Jahr. Bleibst du unterhalb der Grenze, kannst du dir durch die Abgabe der Einkommenssteuererklärung die abgeführten Beträge zurückholen.
Kann ich auch mehrere kurzfristige Jobs ausüben?
Du kannst natürlich auch mehrere kurzfristige Jobs ausüben. Allerdings musst du beachten, dass die Arbeitstage aller Beschäftigungen zusammengerechnet werden müssen. Sie dürfen zusammen 70 Arbeitstage nicht übersteigen. Als kleines Beispiel:
Du arbeitest bei Arbeitgeber 1 als Hostess für insgesamt zwei Monate an vier Tagen in der Woche. Insgesamt sind es 36 Arbeitstage. Die erste Beschäftigung ist zweifelsohne als kurzfristige Beschäftigung anzusehen, da die drei Monate im Kalenderjahr nicht überschritten werden.
Nimmst du noch eine zweite Beschäftigung an, muss diese im Zusammenhang mit der ersten Beschäftigung angesehen werden. Das bedeutet, die Arbeitstage, die bei dem zweiten Arbeitgeber anfallen, müssen zu den 36 Tagen hinzugerechnet werden. Fallen nur 34 Arbeitstage bei Arbeitgeber 2 an, sind es 70 Tage, sodass die Beschäftigung auch als kurzfristig angesehen werden kann. Arbeitest du hingegen beispielsweise 35 oder 36 Tage bei dem zweiten Arbeitgeber, kann dies nicht als kurzfristige Beschäftigung ausgelegt werden. In dem Fall wäre eine „normale“ Anstellung notwendig.
Was sollte ich mitbringen, um als Host/Hostess oder Promoter/in aktiv zu werden?
Um in dem Bereich aktiv zu werden, sind natürlich einige Dinge notwendig, die wir dir hier in den „Promoter FAQ“ & „Hostess FAQ“ kurz erwähnen möchten. Eine gewisse Ausstrahlung ist das A und O. Du musst kommunikativ sein, selbstbewusst auftreten und überzeugen können. Freundlichkeit, Zuverlässigkeit sowie ein gepflegtes Äußeres sind von Wichtigkeit.